AW: Einbehaltene Vorauszahlungen für die Nebenkosten
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Bzgl. der Nebenkosten Vorauszahlungen muss ich zurückrudern. Dieser Sachverhalt war mir schlichtweg nicht bekannt. Machen Sie also von diesem Druckmittel gebrauch.
Zum Thema Verjährung gibt es leider sehr viele verschiedene Denkweisen. Oftmals wird hierzu auf § 199 BGB verwiesen. Dies ist bei meiner Recherche auch als Standardantwort gekommen und ich befürchte, dass dieser Sachverhalt von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt werden kann.
Man kann ja leider nicht alles wissen, ich werde dieses Thema aber noch einmal an einen sehr erfahrenen User weiterleiten, damit er seine Meinung in diesem Thema auch noch einmal kund tut.
Viel Erfolg wünsche ich,
Mietrecht Einfach
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