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Alt 12.02.2012, 14:07
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Totaler Heizungsausfall

Meine Fragen nun:

1. Wäre der Hausmeister bei den jetzigen Aussendemperaturen von bis zu minus 14 Grad nicht verpflichtet gewesen, sofort den Heizungsnotdienst zu rufen?

Vielleicht hat er das ja gemacht, nur Sie wissen es nicht. Aber auch bei diesen Temperaturen kann die Beschaffung von Ersatzteilen Probleme bereiten.

2. Wie lang müssen sich die Mieter das gefallen lassen?

Bis die Heizung repariert ist.

3. Die Aussage des Mieterbundes „bleibt es auf Dauer kalt“ - hier wäre die Frage zu klären: Was verstehet man „auf Dauer? Wieviel Tage? Wieviel Stunden?

Das sollte der Mieterbund definieren.

4. Ab wieviel Grad ist mit Gesundheitsschäden zu rechnen?

Das sollte ein Facharzt erklären, oder besser noch der Amtsarzt.

5. Wäre Mieterin jetzt schon zu fristloser Kündigung berechtigt?

Meiner Meinung nach nein.

6. Wenn fristlose Kündigung berechtigt: Mieterin muss erst mal neue Wohnung finden! Darf sie bis zum Umzug in eine neue Wohnung in der jetzigen Wohnung verbleiben?

Siehe Antwort zu 5.

Die Mieterin hat das Recht die Miete zu mindern, bzw. sich in einem Hotel/Pension einzuquartieren, bis in der Wohnung wieder normale Temperaturen herrschen.

Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Mietminderungstabelle
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