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Alt 16.02.2012, 09:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Hausmeister doppelt in Neben- und Betriebskostenabrechnung

Zitat:
ich habe nun aber gelesen das der vermieter dieses so nicht abrechnen darf...stimmt das?
Nein, stimmt natürlich nicht! Arbeiten die geleistet werden, können umgelegt werden. Wenn man sich als MieterIn verwöhnen lässt, kostet das Geld, ist doch logisch.

Zitat:
das die gebäudeversicherung auf die jeweilige wohnfläche gerechnet wird.
Wenn laut Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist, dann darf diese Versicherung nach der Wohnfläche umgelegt werden.
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