Zitat:
ich habe nun aber gelesen das der vermieter dieses so nicht abrechnen darf...stimmt das?
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Nein, stimmt natürlich nicht! Arbeiten die geleistet werden, können umgelegt werden. Wenn man sich als MieterIn verwöhnen lässt, kostet das Geld, ist doch logisch.
Zitat:
das die gebäudeversicherung auf die jeweilige wohnfläche gerechnet wird.
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Wenn laut Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist, dann darf diese Versicherung nach der Wohnfläche umgelegt werden.