AW: Hausmeister doppelt in Neben- und Betriebskostenabrechnung
Das Problem ist hierbei auch, dass für Reinigung und Grünpflege zusätzliche Kosten anfallen können:
Diverse Putzmittel und Geräte für die Reinigung. Grüngut und vielleicht ein neuer Rasenmäher für den Garten.
Solange der Hausmeister seinen Lohn nicht doppelt abrechnet gibt es kein Problem.
Beispiel: Ihr Hausmeister hat die Woche 20 Stunden arbeit erledigt.
Davon 10 Stunden als Hauswart, 5 Stunden Grünpflege und 5 Stunden Reinigung.
Somit wäre alles in Ordnung, es besteht keine Doppelbelastung und die Tätigkeiten des Hausmeisters wurden lediglich auf die einzelnen Nebenkosten Posten verteilt.
Ich hoffe das konnte ein wenig Aufschluss geben.
Mietrecht Einfach
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