Hallo Dr. Gorbitsch,
ich schlage vor mal die letzten beiden Nebenkostenabrechnungen miteinander zu vergleichen. Denn Grundsteuer und Versicherung müssen für ein Gebäude gezahlt werden, ob es bewohnt ist oder auch nicht. Also sollten die Beträge auch dementsprechend gleich bleiben.
Sollten diese Werte also nicht allzu stark voneinander abweichen, so scheint mir die
Nebenkostenabrechnung in diesen Punkten in Ordnung zu sein.
Als weiteren Schritt hat der Mieter auch das Recht auf Einsicht der Belege, die als Grundlage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung dienten.
Mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht-Einfach