AW: Mietminderung wegen Lärm trotz der Kündigung des Nachbarn?
Ob dem Mieter gekündigt wurde oder nicht ist dabei irrelevant.
Wenn die Lärmbelästigung beweisbar gemacht werden kann (nicht umsonst gab es eine Kündigung), dann haben Sie unter den im oben genannten Link die Möglichkeit für den Zeitraum der Störung die Miete zu mindern.
Dabei ist unerheblich, ob der andere Mieter den Rechtsweg gewählt hat. Dies verlängert womöglich nur das Zeitfenster für Ihre Mietminderungsmöglichkeit, wenn diese denn besteht!
Mietrecht Einfach
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