Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 21.02.2012, 18:34
ssonnenschein ssonnenschein ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2012
Beiträge: 1
Unglücklich Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde

Wir haben endlich eine passende Wohnung gefunden, die wir zum 1.Mai beziehen können. Nun ist folgendes passiert: Die Heizung der kompletten Wohnung ist aufgefroren. Das haben wir aber auch nur von einer Nachbarin erfahren. Nun ist meine Frage:
1. Muß mein neuer Vermieter mich über den Schaden informieren?
2. Und habe ich nun das Recht den Mietvertrag ohne Einhaltung von Fristen wieder aufzuheben?
Die Wohnung hat Laminat und Teppichbeläge und sind schon schön nass. Der Klempner hat wohl eine Schaden von 10000€ festgestellt und wir haben nun natürlich Angst, das der Vermieter keine sofortige Mängelbeseitigung durchführt. Vielen Dank schon mal für schnelle Hilfe



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen