AW: Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde
Da es noch über 2 Monate Zeit bis zum Einzug sind, sollten und müssen Sie abwarten. Sie können aber sicherlich fristfgerecht zum 31. Mai kündigen, wenn Sie bedenken haben.
Eine fristlose Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag auf Verdacht dürfte wohl nicht durchzusetzen sein.
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