Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 10.03.2009, 17:03
Dr. Gorbitsch Dr. Gorbitsch ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Danke für die Antwort,
ich hatte nur gelesen, das es in der Nebenkostenabrechnung bei gemischt (Wohneinheit/Gewerbeeinheit) genutzen Häusern, eine klare Aufschlüsselung zwischen Gewerbe und Wohneinheit geben muß, um den "normalen" Mieter nicht mit Kosten für die Firma zu belasten.
Auf vorrangegangene Nebenkostenabrechnungen kann ich leider nicht zurückgreifen, da dies meine 1. Abrechnung in dieser Wohnung war. Diese Abrechnung wurde auch erst auf Nachfrage und nach Ablauf der Jahresfrist erstellt. Weiterhin ist die Abrechnung ohne Ersteller und genauer Aufstellung der Einzelposten gefertigt und wurde mir per E-Mail zugesand.
Es ist also nicht nachvollziehbar wer sie erstellt hat.
Mit Zitat antworten