Leider sind nicht ausreichend Informationen vorhaneden, um das Verlangen der Mieterhöhung zu beurteilen.
Jedoch kann ich Ihnen sagen, dass der E-Mail Verkehr mittlerweile durchaus anerkannt ist.
Lesen Sie hierzu bitte dieses Thema, welches Aufschluss geben sollte:
http://www.forum-recht-einfach.de/mi...echt-1421.html
Mietrecht Einfach