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Alt 26.02.2012, 11:54
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung schriftlich oder per E-Mail!?

Leider sind nicht ausreichend Informationen vorhaneden, um das Verlangen der Mieterhöhung zu beurteilen.

Jedoch kann ich Ihnen sagen, dass der E-Mail Verkehr mittlerweile durchaus anerkannt ist.
Lesen Sie hierzu bitte dieses Thema, welches Aufschluss geben sollte:
http://www.forum-recht-einfach.de/mi...echt-1421.html


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