AW: Baumfällung im Garten - wem gehört das Holz?
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich muß meine unglückliche Formulierung (Mietvertrag) berichtigen.
Als ich vor 18 Jahren ein Häuschen mit Garten auf dem Lande bezogen habe, erfolgte das per Handschlag, seitdem habe ich den Garten eigenverantwortlich bestellt und genutzt ohne Beanstandung meines "Vermieters" bzw. "Verpächters". Man sagt ja so schön Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ist das dann nicht eine ganz andere Sachlage?
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