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Alt 02.03.2012, 21:00
kaetzle kaetzle ist offline
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Standard Klausel bzgl. Erbregelung im Kaufvertrag rechtswirksam ?

Hallo zusammen,

ich brüte vor einem kniffligen Fall und komme einfach zu keinem eindeutigen Ergebnis:
Zwei Personen haben einst gemeinsam eine Immobilie erworben und dabei im notariellen Kaufvertrag folgendes festgelegt:

Regelung der Miteigentümergemeinschaft:

1. Die Aufhebung wird gem. § 1010 BGB für immer ausgeschlossen
2. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung:
a) Jedem Miteigentümer wird schuldrechtlich untersagt, seinen Miteigentumsanteil ohne Zustimmung des anderen zu veräußern und/oder zu belasten.
b) Sollte ein Miteigentümer gegen dieses Veräußerungs- oder Belastungsverbot verstoßen, so ist er verpflichtet, den Miteigentumsanteil unentgeltlich an den anderen zu übereignen.

Die Übertragung hat lastenfrei zu erfolgen. Die Miteigentümer erteilen sich hiermit jeweils gegenseitig unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Vollmacht, für sie bei Vorliegen einer der o.g. Voraussetzungen sämtliche Rechtshandlungen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen, die mit der Übertragung des jeweiligen Miteigentumsaanteils auf den jeweils anderen Miteigentümer zusammenhängen, soweit Stellvertretung gesetzlich zulässig ist.

c) Sollte ein Miteigentümer versterben, gilt vorstehendes (lit. b) entsprechend.

d) Zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung der vorstehend genannten Miteigentumsanteile bestellt Herr ... zugunsten des Herrn ... an seinem Miteigentumsanteil und Herr ... zugunsten des Herrn ... an seinem Miteigentumsanteil eine Vormerkung gem. § 883 BGB.

Im Grundbuch wurde hierzu folgendes eingetragen:

4) Belastung jedes Anteils, zugunsten der jeweiligen Miteigentümer:
Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft
Gleichrang mit 5) und 6)

5) Auflassungsvormerkung (Anspruch bedingt) für Herr ....; Gleichrang mit 4)
6) Auflassungsvormerkung (Anspruch bedingt) für Herr ....; Gleichrang mit 4)

Nun stirbt einer dieser Miteigentümer und hinterlässt ein Testament, mit welchem eine andere Person als Alleinerbe eingesetzt wird.

Erbt nun diese dritte Person den entsprechenden Miteigentumsanteil oder der andere Miteigentümer ?

Viele Grüße und bereits jetzt vielen Dank,
kaetzle



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