Hallo,
dieser Fall ist durchaus etwas komplex für ein Forum.
Auf Grund der gelieferten Daten würde ich annehmen, dass das Vererben mit Zustimmung des Miteigentümers zu erfolgen hat.
Welches Recht hier jedoch den Vorrang hat, ob Kaufvertrag oder Erbrecht in Form des Testaments sollten Sie von einem Anwalt beurteilen lassen, da es ja doch um eine Menge Geld geht.
Hierfür bieten wir den Service der Onlineberatung für Erbrecht:
Sie können sich unter der folgenden Adresse kostenlos ein Angebot für eine Onlineberatung einholen und dann entscheiden, ob Sie dies nach Schilderung Ihres Falles annehmen wollen ->
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
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Erbrecht-Einfach.de