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Alt 07.03.2012, 08:12
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kautioneinbehalt wegen evtl. Nachzahlung der Nebenkosten?

Zitat:
100€ für eine mögliche Nachzahlung für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung 2011 einbehalten wird;
Da ist nichts gegen einzuwenden, weil diese Vorgehensweise korrekt ist.

Zitat:
und 40€ für die Leerstandspauschale beim Strom- und Gasanbieter.
So etwas lese ich zum ersten Mal. Wenn diese Pauschale nicht ausdrücklich zwischen Ihnen dem Versorger, bzw. dem Vermieter vereinbart ist, sollten Sie sich die Rechtsgrundlage für diese Gebühr unbedingt zeigen lassen.

Zitat:
da die Frist der Kautionsrückgabe dann vorbei ist ( 6 Monate ) ???
Diese 6 Monate gelten nur für verdeckte Mängel an der Wohnung, weil der Vermieter während dieser Zeit noch Schadensersatzforderungen anmelden kann.

Zitat:
Wann muss die Nebekonstenabrechnung kommen?
Die Frist für die Zustellung der Betriebskostenabrechnung 2011 endet am 31.12.2012. Sie sollten natürlich sicher stellen, dass der Vermieter immer Ihre aktuelle Anschrift kennt.
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