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Alt 07.03.2012, 14:04
Ivy Ivy ist offline
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Böse Wir sollen nicht mehr duschen?

Hallo zusammen,
heute ergab sich folgendes Problem mit unseren Vermietern.
Unser Vermieter und seine Frau (beide zw. 70 und 95) wohnen in der Wohnung unter uns. Heute morgen schellte sie mit dem Problem, dass sich an der Decke ihres Badezimmers Wasserfelcken gebildet haben und heute ein Rinnsal heruntergelaufen ist. Ihrer Vermutung nach, ist wohl das Abwasserrohr unsere Duche/Badewanne die Ursache dieses Problems.
Zur Information, es handelt sich um einen klassischen Nachkriegsbau und um Vermieter die sich sehr gerne um ihre Rechte kümmern von ihren Pflichten allerdings recht wenig wissen wollen, außerdem von Geiz geprägt sind. So muss bei allen Arbeiten der Sohn ran, denn der ist "ja auch Klempner" und kann das, egal ob Gastherme, WC oder was auch immer, ein Fachmann wird von denen nicht gerufen.
Jetzt ist der Sohn aber krank und beim Arzt und alles ganz schlimm, ein Installateur wird trotzdem nicht gerufen, der Sohn solls richten. Uns wurde dann nur in Aussicht gestellt "dann waschen Sie sich halt die nächsten tage nur, sie müssen ja nicht duschen" (geht bei unseren kl Waschbecken auch kaum) und ist einfach nicht akzeptabel. Wir haben es dann nach dem mündlichen gleich schriftlich gemacht und sie aufgefordert, sich im Laufe des Tages darum zu kümmern, entweder kommt der Sohn und schaut es sich an oder sie kümmern sich um einen Installateur, wenn nicht werden wir in ihrem Auftrag einen bestellen und/oder morgen auch duschen gehen.

nun habe ich folgende Fragen
1. Wenn wir eigenhändig einen Installatuer beauftragen müssen dann auch von uns die Kosten getragen werden? Denn für Schäden durch erneute Verwendung der Dusche will sie uns haftbar machen und den selbst bestellen Installateur auch nicht übernehmen, denn dazu hätten wir gar kein Recht.
Kann sie uns für Schäden haftbar machen, wenn heute nichts passiert wir morgen die Dusche wieder nutzen?

(ein Hinweis noch: es gab schon des öfteren Rohrbrüche und wie sie uns erzählte, gab es bei Ihnen an jener Stelle im Bad schonmal Wasserflecken, da ist aber dann nichts weiter passiert, also haben sie auch nichts unternommen, jetzt ist der Schaden aber auf Grund des Rinnsals wohl schlimmer)

2. Gehört eine womögliche Reparatur zu den im Mietvertrag genannten Kleinreparaturen?
Der Mieter hat die Kosten für Kleinreparaturen an den seinem häufigen Zugriff ausgesetzten Einrichtungen des Mietobjektes wie zum Beispiel: Heizthermen, WC-Anlagen, Wasch- Abflussbecken und sonstige sanitären Einrichtungen sowie Fenster, Türverschüssen und Rollläden usw. bis zu einem Rechnungsbetrag von 80 € im Einzelfall, jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 8 % der Jahres Grundmiete, zu tragen, unabhängig davon, wer den Reparaturauftrag erteilt

Also, die können doch von ihren Vermietern nicht erwarten, dass sie ein Einstellen der Ganzkörperhygiene einfach hinnehmen und umsetzen, weil sie zu geizig sind einen Installateur zu beauftragen, sonder erstmal der Sohn gucken muss, wenn er denn dann irgendwann vom Arzt kommt....oder von der Arbeit.

Vielen Dank schonmal für Hilfen und Informationen



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