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Alt 08.03.2012, 09:00
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Kautioneinbehalt wegen evtl. Nachzahlung der Nebenkosten?

Zitat:
Wann muss die Nebekonstenabrechnung kommen?
Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Ist es z. B. das Kalenderjahr muß die Abrechnung für 2011 spätestens am 31.12.2012 kommen. Und so lange darf der Vermieter einen Teil der Kaution für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.

Zitat:
und 40€ für die Leerstandspauschale beim Strom- und Gasanbieter.
Von so einer "Pauschale" höre/lese ich zum 1. mal. Kosten für den Leerstand sind eigentlich Sache des Vermieters.
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