AW: Wir sollen nicht mehr duschen?
Hallo,
zu 1.
Es gilt pauschal gesagt: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Wenn Sie also einen Techniker rufen und der Vermieter sich weigert diese zu übernehmen, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg!
zu 2.
Auch dies ist möglich, wenn die Rechnung für die Reparatur unter den oben beschriebenen Höchstgrenzen bleibt.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßem und nutzbaren Zustand zu halten! Wenn Sie nicht duschen können, ist dies ein Einschnitt, den Sie nicht hinnehmen müssen. Für diesen Zeitraum haben Sie das Recht auf Mietminderung. Suchen Sie hier bitte bie Google nach einer passenden "Mietminderungstabelle", um Ihren Anteil zu ermitteln.
Des Weiteren empfehle ich Ihnen sich eine andere Wohnung zu suchen, da es ja kein Einzelfall mit dem Wasserschaden ist und wo austretendes Wasser ist, ist auch ein Schimmelbefall nicht weit entfernt.
Ich hoffe ich konnte helfen,
Mietrecht Einfach
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