Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 08.03.2012, 09:10
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wir sollen nicht mehr duschen?

Hallo,

zu 1.
Es gilt pauschal gesagt: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Wenn Sie also einen Techniker rufen und der Vermieter sich weigert diese zu übernehmen, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg!

zu 2.
Auch dies ist möglich, wenn die Rechnung für die Reparatur unter den oben beschriebenen Höchstgrenzen bleibt.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßem und nutzbaren Zustand zu halten! Wenn Sie nicht duschen können, ist dies ein Einschnitt, den Sie nicht hinnehmen müssen. Für diesen Zeitraum haben Sie das Recht auf Mietminderung. Suchen Sie hier bitte bie Google nach einer passenden "Mietminderungstabelle", um Ihren Anteil zu ermitteln.

Des Weiteren empfehle ich Ihnen sich eine andere Wohnung zu suchen, da es ja kein Einzelfall mit dem Wasserschaden ist und wo austretendes Wasser ist, ist auch ein Schimmelbefall nicht weit entfernt.


Ich hoffe ich konnte helfen,

Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten