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Alt 08.03.2012, 09:15
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fenster undicht

Ganz wichtig:

Weisen Sie den Vermieter (wenn noch nicht erfolgt) schriftlich auf den Mangel hin mit der Bitte um Beseitigung und Setzung einer entsprechenden Frist.

Teilen Sie mit, dass das Fenster (unter Zeugen) geschlossen war zum Zeitpunkt des Wassereintritts und stellen Sie dar, dass Sie für Folgeschäden keine Haftung übernehmen werden, z.B. verzogenes Parkett o.Ä.

In diesem Zuge können Sie dem Vermieter auch mitteilen, dass er in der Beweispflicht ist, sollte er einen künftigen Schaden feststellen, der als Folgeschaden aus der unterbliebenen Mängelbeseitigung resultiert.

Obs hilft weiß ich nicht. Ansosnten wie schon im anderen Thema empfohlen: Wohnungswechsel!


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