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Alt 09.03.2012, 13:22
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Probleme bei Auszug - Schaden durch Haustiere, Parkett und Wasser

Zitat:
Dazu muss man sagen, wir wollten den Teppich selber ersetzen und verlegen lassen.
Dazu haben Sie auch das Recht. Schäden, die Sie während der Mietzeit verursacht haben, dürfen Sie auch auf eigene Kosten beseitigen.

Zitat:
der war schon etwas abgewohnt wo wir eingezogen sind (haben leider kein Übergabeprotokoll gemacht)
Im Streitfall steht also Aussage gegen Aussage, richtig?

Zitat:
und unser Vermieter wusste über ein halbes jahr über die Probleme bescheid,
Haben Sie das dem Vermieter beweisbar unter Zeugen oder per Einschreiben mitgeteilt? Wenn nicht, dann haben Sie wirklich ein Problem.

Zitat:
Zudem haben unsere Vermieter ihrem Bekannten die Wohnung fest zum 1.5 zugesagt, egal ob wir auch Intressenten hatten oder nicht.
Wenn Sie zum 31.05. die Wohnung gekündigt haben, kann der Vermieter sie nicht schon für den 01.05. vermieten. Ob Sie Interessenten für die wohnung haben spielt keine Rolle. Die Weitervermietung ist einzig Sache des Vermieters, außer es ist etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.
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