Zitat:
Nun hat der Vermieter meine Lebensgefährtin wegen "illegaler Untermiete" angeklagt
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Das geht schon mal nicht. Anklagen können nur die Strafverfolgungsbehörden.
Zitat:
und Schadensersatz gefordert.
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Auch das ist auch Quatsch. Wenn jemand Schadensersatz fordert, dann mus er diesen auch benennen. Wo, wann, und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist.
Und über Ihre Besuche bei Ihrer Freundin sollen Sie sich auch keine Gedanken machen. Bis zu 6 Wochen am Stück wird von den Gerichten noch als vertragsgmäß angesehen.
Mietrecht: Besuche in der Wohnung