Zitat:
Habe ich das Recht, mit einem Schlüsseldienst ihr Zimmer zu öffnen?
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Nein! Das Recht hätten Sie nur, wenn Gefahr in Verzug ist (Feuer, Wasserrohrbruch, o.ä.)
Sie sollten weitere Aufforderungen nur noch schriftlich vornehmen und bei Nichteinhaltung eines verabredeten Termins, Schadensersatz verlangen.