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Alt 19.03.2012, 08:59
Bremerin Bremerin ist offline
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Registriert seit: 17.03.2012
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Standard Zugang bei Reparatur

In dem Zimmer meiner Mieterin, in welchem sich der zentrale Telefon- und Internetanschluss befindet, muss eine Reparatur vorgenommen werden. Sie weigert sich, den Termin des Technikers zu akzeptieren und macht Vorgaben, dass er nur kommen darf, wenn sie anwesend ist. Zu ihrem eng begrenzten Zeitfenster ist es aber nicht möglich eine zeitliche Übereinstimmung zu erlangen. In welchen Paragrafen steht, ob sie nicht trotzdem den Zugang gewähren muss? Und wie ist der Wortlaut?



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