Hallo liebe Leute,
ich habe mal eine frage, bezüglich eines Badezimmers, welches neu gemacht wird.
Letzte Woche Mittwoch standen Handwerker bei meiner Freundin vor der Tür und sagten sie wollen das Bad bzw. die Fliesen im Bad neu machen. Dies deutete die Genossenschaft vor einiger Zeit an, dass das gemacht werden soll.
Also standen dann plötzlich die Handwerker vor der Tür und Sie gab ihnen (dummerweise) den Schlüssel, wobei Sie morgens das Haus verlassen muss um zur Ausbildung zu fahren. Anschließend kommt Sie nachmittags wieder nach Hause und das komplette Badezimmer inklusive Badewanne fehlen (Staub in der ganzen Wohnung inklusive, wobei eine Katze darin leben muss). Soweit ich weiß darf eine Genossenschaft/Vermieter entscheiden, ob er eine Wanne oder Dusche einbauen lässt.
Jetzt sind die Handwerker seit Mittwoch da drinnen und kloppen das Badezimmer auseinander, warmes Wasser gibt es nicht mehr(beuler im Bad abgeklemmt), keine Wanne mehr keine Dusche.
Darauf hin beschwerte sich meine Freundin bei dem Vermieter(Genossenschaft) und wollte eine Mietverminderung.
Darauf hin antwortet der Vermieter, dass Ihre Mutter zwei Häuser drüber wohnt (ebenfalls Genossenschaftswohnung) und sie sich da waschen könne, was meiner Ansicht keine Begründung ist abgesehen davon, dass man warmes Wasser benötigt um z.B. das Geschirr spülen zu können etc.
Fragen kurz und knapp:
Ist eine Mietminderung erzielbar, wenn kein warmes Wasser vorhanden ist und keine Dusche bzw.Wanne?
Ist eine Mietminderung erzielbar und wie könnte sich diese Zusammensetzen?
Ich hoffe ich hab das Thema richtig gepostet und freue mich über jede Antwort und Ratschlag.
(Fotos von der Baustelle (Badezimmer) sind gemacht.
Gruß luepues