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Alt 18.03.2009, 23:47
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo aegypterle,

generell gilt für die Form der Nebenkostenabrechnung: Diese ist innerhalb eines Jahres, nach Ablauf des zu veranlagenden Jahres zu erstellen. Somit kommt diese Nachberechnung zu spät.

Ich würde definitiv Widerspruch gegen die Nachberechnung der Nebenkosten einlegen mit der Begründung, dass diese zu spät veranlagt wurde. Eine Berechnung innerhalb von 2008 wäre mit Zustellung Mitte Oktober 2008 durch den Energielieferanten ja durchaus möglich gewesen.

Meiner Meinung nach ist die Abrechnung der Nebenkosten verjährt und das würde ich dem Vermieter mitteilen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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