Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 23.03.2009, 19:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Magier,

Unseren Vordruck zur Kündigung einer Wohnung wollte ich Ihnen auch empfehlen.

Generell ist hier das Kündigungsdatum, also das Datum des Auszugs und der Beendigung des Mietverhältnisses anzugeben. In Ihrem Falle der 30.06.2009.

Das bedeutet, dass der Mietvertrag zum 30.06.2009 und somit auch das Mietverhältnis zum gleichen Tag beendet wird.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten