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Alt 29.03.2012, 10:35
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Muss ich renovieren bei Auszug?

Zitat:
da sich letztes Jahr die Gesetze geändert haben.
Es haben sich keine diesbezüglichen Gesetze geändert. Lediglich einige vertragliche Klauseln sind für umwirksam erklärt worden.

Ob und in welchem Umfang Du bei Auszug renovieren mußt kommt auf den exakten Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung an.

Eins nur vorab, sollte die Klausel in Deinem Vertrag wirksam sein, ist der tatsächliche Renovierungsbedarf, den man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen kann, entscheidend und nicht was der Vermieter "will".

Geändert von anitari (29.03.2012 um 10:39 Uhr) Grund: Das Wörtchen "nicht" hinter natürlich vergessen
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