Zitat:
da sich letztes Jahr die Gesetze geändert haben.
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Es haben sich keine diesbezüglichen Gesetze geändert. Lediglich einige vertragliche Klauseln sind für umwirksam erklärt worden.
Ob und in welchem Umfang Du bei Auszug renovieren mußt kommt auf den exakten Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung an.
Eins nur vorab, sollte die Klausel in Deinem Vertrag wirksam sein, ist der tatsächliche Renovierungs
bedarf, den man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen kann, entscheidend und nicht was der Vermieter "will".