Zitat:
Aber ist es nicht so, daß man die Kündigung innerhalb der ersten 4 Wochen zurückziehen kann.
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Wo haben Sie das denn her? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und diese Erklärung kann man nicht wie einen Lichtschalter ein- und ausschalten.
Suchen Sie sich schnell eine neue Wohnung, Zeit dürfte ja noch vorhanden sein. Aber bedenken Sie, wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben (oder mündlich zugesagt haben), dann ist das auch bindend. Anders als bei Verträgen im Internet gibt es hier keinen Rücktritt innerhalb von 14 Tagen.