AW: Feste Miete für Dauer des Mietverhältnisses
Da kann Ihnen kein Forum eine rechtssichere Auskunft geben. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, müsste eine solche Vereinbarung, die auch in Zukunft Gültigheit haben soll, durch einen Notar im Grundbuch eingetragen werden. Ähnlich einem Nießbrauch.
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