Reparaturkosten Lüftung im Bad
Hallo und frohe Ostern!
Bei Auszug hat mein Vermieter bemängelt, dass die lüftungsanlage in der Dusche nicht mehr funktioniert und zieht mich in die Verantwortung. Zum einen bin ich mir gar nicht sicher, ob die von Anfang nicht schon defekt war.
Zum anderen habe ich die Lüftung nie benutzt, Lüftung der Dusche erfolgte immer mit offener Tür und offenem Fenster. Dumm von mir, weil ich die defekte Lüftung nie beanstandet habe? Kann mich der Vermieter jetzt für die Reparatur verantwortlich machen? Es ist noch zu sagen, dass die Lüftung schon ziemlich in die Jahre gekommen ist und es sehr fraglich ist, ob sie ihren ordnungsgemäßen Dienst noch getan hätte. Wie ist nun die Lage für mich?
Danke im Vorraus!
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Geändert von Kamikaze (09.04.2012 um 17:37 Uhr)
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