Hallo,
auch ich würde hier raten vorher einen rechtsicheren Rat einzuholen. Es ist zwar so, dass ein Käufer oder Erbe in Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters eintritt, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob sich eine stabile Miete ohne Erhöhung vereinbaren lässt.
Das Recht des Vermieters die Miete innerhalb gesetzlicher Vorschriften zu erhöhen darf ja auch nicht beschnitten werden. Nehmen wir mal an, sie wohnen dort jetzt 20 Jahre zum selben Mietzins. Das würde Sie sicherlich freuen, aber keinen Vermieter (Stichwort Inflation). Aus diesem Grunde wäre ich mir nicht sicher, ob solche Nebenvereinbarungen zum Mietvertrag rechtsgültig wären.
Vielleicht kann Ihnen aber einer unserer Anwälte hierzu Auskunft geben. Unter dem folgenden Link können Sie sich kostenlos und unverbindlich ein Angebot für eine Beratung einholen:
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Viel Erfolg,
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