Belege zur Nebenkostenabrechnung
meine Nebenkostenabrechnung erstelle ich grundsätzlich form- und fristgerecht zunächst ohne beiliegende Belege. In meiner Abrechnung erwähne ich, dass sämtliche der Abrechnung zugrunde liegenden Belege beim Verwalter (Anschrift, Kontaktemail, Telefon) bzw. bei mir angefordert oder eingesehen werden können.
Mein Mieter verweigert jetzt mit der Begründung die Nachzahlung auf die Nebenkosten, da die Belege erst in einem weiteren Schreiben (nach seiner schriftlichen Aufforderung) verschickt wurden und dieses zweite Schreiben nicht mehr fristgerecht (also mehr als 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode) bei ihm eintraf. Er beruft sich auf sein Recht, dass alle relevanten Belege auch in der notwendigen 12-Monatsfrist hätten eintreffen müssen. Gibt es hierzu eine klare rechtliche Regelung bzw. ein höchstrichterliches Urteil?
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