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Alt 13.04.2012, 08:33
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Belege zur Nebenkostenabrechnung

Zitat:
Gibt es hierzu eine klare rechtliche Regelung bzw. ein höchstrichterliches Urteil?
Gibt es.

Beilage von Abrechnungsbelegen, Kopien, Kopierkosten:

Mieter von preisfreien Wohnraums haben grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung (BGH, Urteil vom 8. März 2006 . VIII ZR 78/05).
Einen solchen Anspruch des Mieters sieht das Gesetz für den Bereich des preisfreien Wohnraumes nicht vor. Einer entsprechenden Anwendung des § 29 Abs. 2 Satz 1 der Neubaumietenverordnung, der für bestimmte preisgebundene Wohnraummietverhältnisse dem Mieter einen Anspruch auf Überlassung von Ablichtungen gegen Kostenerstattung einräumt, steht entgegen, dass eine dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufende Regelungslücke des Gesetzes nicht vorliegt. Der Vermieter kann ein berechtigtes Interesse daran haben, den Mieter auf die Einsichtnahme in die Rechnungsbelege zu verweisen die dessen Interesse an einer Überprüfung der Abrechnung in der Regel hinreichend Rechnung trägt , um den durch die Anfertigung von Fotokopien entstehenden zusätzlichen Aufwand zu vermeiden und dem Mieter mögliche Unklarheiten im Gespräch sofort zu erläutern. Hierdurch kann Fehlverständnissen der Abrechnung und zeitlichen Verzögerungen vorgebeugt werden - so die Ansicht des BGH.

Damit wurde die mangels eindeutiger gesetzlicher Grundlage unter den Gerichten streitige Frage abschließend geklärt.

Quelle und mehr dazu Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, Fälligkeit
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