Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 15.04.2012, 20:44
Jens78 Jens78 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2012
Beiträge: 1
Standard Klausel im Mietvertrag - Keine Mietminderung bei Baulärm

Guten Tag , wohne seit 2009 in einem 2 Familienhaus im 1 OG zur Miete. Bei der Unterschrift wurde uns ein Anhang mit gegeben wo drinn steht das bei Baulärm keine Mietminderung möglich ist!!! Außerdem wurden wir daraufhingewiesen das es möglich ist das der Dachstuhl "irgendwann mal" ausgebaut wird. Jetzt (2012) wurde angefangen den Dachstuhl (mit Baugerüst) in Eigenregie auszubauen, also immer erst gegen 16.00 Uhr in der Woche und den Samstag komplett biss 15.oo Uhr.

Meine Frage jetzt, ist so eine Klausel gültig im Vertrag, egal ob im Anhang oder im Vertrag.
Und besteht die Möglichkeit einer Minderung der Miete obwohl wir bei EInzug wußten das der Dachstuhl irgendwann mal ausgebaut wird??

Bedanke mich im vorraus für die Antworten



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen