Mieterhöhung nach Modernisierung mit Restarbeiten
Guten Tag,
unser Vermieter lässt derzeit umfangreiche Renovierungsmaßnahmen am Haus durchführen. Hauptsächlich handelt es um Instandsetzung der Fassade und neue Wärmedämmung.
Die Bauarbeiten (Modernisierung und Instandsetzung) wurden korrekt im voraus angekündigt, die Kosten der Instandsetzung wurden extra ausgewiesen und abgezogen.
Der Vermieter hat uns Ende März über Mieterhöhung wegen Modernisierung ab Juni informiert.
ABER
Die Bauarbeiten nach dem Plan sind immer noch nicht fertig: obwohl die Wärmedämmung schon angebracht ist, laufen die Malerarbeiten an der Fassade immer noch.
Weiterhin wurde vor Beginn der Bauarbeiten auch die Installation einer Heizung im Treppenhaus angekündigt. Auch die Arbeiten sind noch nicht fertig, wurden aber fairweise bei der Berechnung der Mieterhöhung nicht berücksichtigt.
Zitat aus BGB § 559 (Mieterhöhung bei Modernisierung): (1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, ...
Was uns hier unklar ist, ob damit nur die Bauarbeiten, die zur Modernisierung gehören, gemeint sind oder alles insgesamt nach Bauarbeitsplan, wie es angekündigt war?
In seinem Brief schreibt der Vermieter "... die Arbeiten (bis auf Restarbeiten) abgeschlossen sind."
Darf der Vermieter die Mieterhöhung errechnen, obwohl die Baumaßnahmen der Instandsetzung (Verputz- und Malerarbeiten), die eng mit Modernisierungsmaßnahmen (Wärmedämmung) verbunden sind, noch nicht fertig sind?
Kann er in dem Fall die Kosten der Instandsetzung überhaupt korrekt abrechnen?
Kann er später auch die Kosten der Installation der Heizung im Treppenhaus berücksichtigen und damit noch eine weitere Mieterhöhung rechtfertigen?
Falls doch die gesamte Arbeiten nach dem Plan gemeint sind, ist damit das Schreiben des Vermieters und entsprechend die Mieterhöhung auch, rechtswidrig und damit ungültig?
Soll dann der Vermieter uns erst am Ende der Arbeiten laut Plan, d.h. inklusive Heizung im Treppenhaus, ein neues Schreiben senden?
Gruß.
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