Kündigungsfrist verkürzen
Hallo,
ich habe meinen Mietvertrag zum 31.05.2012 gekündigt. Vier Wochen vor der regulären Kündigungsfrist.
Meine Vermieterin hat mir den Erhalt der Kündigung bestätigt und mich gefragt ob die Wohnung dann auch zum 01.06. frei wäre. Das unter Zeugen. Sie hat sich auch nicht weiter über das Kündigungsdatum ausgelassen.
Ist durch die Bestätigung des Erhaltes der Kündigung und mit der Frage ob die Wohnung ab 01.06.2012 frei sei, die Kündigung rechtswirksam?
LG Hummelchen
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