Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 18.04.2012, 08:47
Hummelchen39 Hummelchen39 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2012
Beiträge: 2
Standard Kündigungsfrist verkürzen

Hallo,
ich habe meinen Mietvertrag zum 31.05.2012 gekündigt. Vier Wochen vor der regulären Kündigungsfrist.
Meine Vermieterin hat mir den Erhalt der Kündigung bestätigt und mich gefragt ob die Wohnung dann auch zum 01.06. frei wäre. Das unter Zeugen. Sie hat sich auch nicht weiter über das Kündigungsdatum ausgelassen.
Ist durch die Bestätigung des Erhaltes der Kündigung und mit der Frage ob die Wohnung ab 01.06.2012 frei sei, die Kündigung rechtswirksam?

LG Hummelchen



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen