Nun ja, wer aufs Land zieht muß damit rechnen das die Nachbarn Viehzeug halten. Seien Sie froh das es keine Schweine sind
Zitat:
Es wurde alles ohne Absprache gebaut, ...
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Der einzige mit dem Ihr Nachbar das absprechen muß wäre der Vermieter.
Zitat:
Der Nachbar hat auch ca. 3 mal die Woche besuch mit Kindern, ...
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Was ihm niemand verbieten kann.
Zitat:
... die alle durch "meinen" Garten gehen
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Wie so
Ihr Garten? Ich denke er ist
nicht mitgemietet?
Zitat:
Bitte helft mir, ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht.
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Rechtlich könnten Sie sich beim Vermieter über das Hühnergegacker und die Störungen durch den häufigen Besuch des Nachbarn beschweren. Wenn dem Nachbarn die Hühnerhaltung gestattet ist und Sie kein alleiniges Nutzungsrecht des Garten haben bringt das aus meiner Sicht jedoch nichts.