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Alt 18.04.2012, 10:37
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigungsfrist verkürzen

Hallo,

ich verstehe das Problem nicht ganz. Ihr Thema lautet "Kündigungsfrist verkürzen". Ich finde aber keinen Anhaltspunkt für eine Verkürzung der Kündigungsfrist...

Oder meinen Sie mit:
Zitat:
Vier Wochen vor der regulären Kündigungsfrist.
dass Sie die Kündigungsfrist statt ordentlich 3 Monate auf 2 Monate verkürzt haben?
Bitte schaffen Sie hier noch einmal Klarheit. Andernfalls verweise ich auf die Ausführungen meines Vorredners.

PS: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht vom Vermieter bestätigt werden!


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