Hallo,
ich verstehe das Problem nicht ganz. Ihr Thema lautet "Kündigungsfrist verkürzen". Ich finde aber keinen Anhaltspunkt für eine Verkürzung der Kündigungsfrist...
Oder meinen Sie mit:
Zitat:
Vier Wochen vor der regulären Kündigungsfrist.
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dass Sie die Kündigungsfrist statt ordentlich 3 Monate auf 2 Monate verkürzt haben?
Bitte schaffen Sie hier noch einmal Klarheit. Andernfalls verweise ich auf die Ausführungen meines Vorredners.
PS: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht vom Vermieter bestätigt werden!
Mietrecht Einfach