Wenn der Erwerber der Wohnung Eigenbedarf anmeldet, dann dürfte die Kündigung über die Bühne gehen, denn gegen eine berechtigte Eigenbedarfskündigung ist praktisch kein Kraut gewachsen.
Lesen Sie hier unter E wie Eigenbedarf:
Eigenbedarf im Mietrecht
Ob der neue Eigentümer mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag abschließen wird kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Und gerade weil der Mietvertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen wurde, ist er vom Erwerber (nicht vom alten Vermieter) kündbar.