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Alt 18.04.2012, 17:38
Hummelchen39 Hummelchen39 ist offline
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Standard AW: Kündigungsfrist verkürzen

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Meine Kündigung wäre regulär zum 30.06.2012 wirksam, das ist mir schon klar.
Ich habe aber zum 31.05.2012 gekündigt, weil es zu einigen Problemen innerhalb des Hauses kam.

Das kommt einem Mieter (dem Sohn der Vermieterin) ganz recht.

Die Kündigung habe ich der Vermieterin unter Zeugen persönlich übergeben. Sie hat mir auch die Kündigungsbestätigung unterschrieben. Ebenfalls hat sie nochmals nachgehakt ob die Wohnung dann zum 01.06.2012 auch frei wäre um sie dann weiter vermieten zu können.

Sie hat bisher keine Anstalten gemacht, meiner Kündigung zu widersprechen.

Ist die von ihr unterschriebene Kündigungsbestätigung und die Nachfrage ihrerseits, die Wohnung im Juni weiter vermieten zu können eine Anerkennung der verkürzten Kündigungsfrist oder nicht?
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