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Alt 18.04.2012, 18:37
perseus perseus ist offline
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Registriert seit: 18.04.2012
Beiträge: 3
Standard Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf

Hallo ihr Lieben,
nach 9 Jahren muss ich leider weil die Tochter als Alleinerbin verkauft ausziehen.
Habe von der Immo-Dame ein Aufhebungsvertrag erhalten in dem folgendes verankert ist:
1. Die Vertragsparteien sind sich einig das am 31.7.12 das Mietverhältnis aufgrund tod vom vermieter endet.
2. eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB durch unwiedersprochene Gebrauchsfortsetzung über den 31.7.12 hinaus wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. mit Aufhebung des Mietverhältnisses zum 31.7.12 werden die Betriebskosten und NK des Mietvertrages endfällig abgerechnet.
4. DIe Wohnung ist vom Mieter spätestens bis zum genannten Zeitpunkt der Beendigung geräumt und in besenreinem Zustand an den Vermieter herauszugeben.
5. Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis zu einem früheren als dem vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Dies soll 14 Tage vorher schriftlich angekündigt werden.
6. Mündliche Nebenabreden ausserhalb dieser Vereinbarung wurden keine getorfen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer Schriftform.

Meine Frage:
- laut meinem Mietvertrag hab ich 9 Monate zeit ! ist das noch korrekt ???
- ist ihre angegebene Frist in Ordnung ?
- ist die vermieterin (immo-dame) nicht verpflichtet mir eine gleichwertige WOhnung zu finden ?!
- wie kann ich mich falls ich hier abgezockt werde schützen ohne Rechtschutz ?

Vielen lieben Dank vorab für eure Mithilfe !!!

LG
Össi



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