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Alt 18.04.2012, 23:11
Lucerne Lucerne ist offline
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Standard AW: Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf

Hallo perseus,

ein ähnliches Problem wurde auch in diesem Threat besprochen:
http://www.forum-recht-einfach.de/ku...raus-1511.html

nach diesen Antworten kann der noch Vermieter nich einfach so Kündigen, sonder müsste nach 9 Jahren die Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten.

Auf Ihre Frage hin das die Fristen für den Mieter nicht mehr gelten (wichtig ist was in deinem Fall für den Vermieter gilt!):

Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beim Mietvertrag:

Wer als Mieter seine Wohnung kündigen möchte, der muss, egal wie lange er in der Wohnung gewohnt hat, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Möchte er aber vor dieser Frist ausziehen, so kann er, falls dies ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde, einen Nachmieter stellen. Allerdings muss der Vermieter diesen Nachmieter auch akzeptieren. Bevor man seine Wohnung kündigt, sollte man sich aber ganz sicher sein, dass man auch wirklich ausziehen kann. Denn läuft die Kündigungsfrist ab und man zieht nicht aus, hat der Vermieter das Recht eine Räumungsklage einzureichen.

Wer als Vermieter einen Mietvertrag kündigen möchte, der muss bei der Kündigungsfrist, gesetzlich festgelegt, die bisherige Mietdauer beachten.

Hat der Mieter bis maximal 5 Jahre in der Wohnung gewohnt, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, bei einer Mietdauer über 5 Jahren bis maximal 8 Jahren, beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate und bei allen Mietverträgen, die länger als 8 Jahre laufen, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.
Nach § 574 BGB hat jeder Mieter das Recht einer Kündigung zu widersprechen.
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