Zitat:
nach 9 Jahren muss ich leider weil die Tochter als Alleinerbin verkauft ausziehen.
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Müssen Sie
nicht.
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- laut meinem Mietvertrag hab ich 9 Monate zeit ! ist das noch korrekt ???
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Wenn Ihnen ordentlich (fristgerecht) gekündigt wird, korrekt. Dies versucht man mit einem Aufhebungsvertrag, der ja keine Kündigung darstellt, offensichtlich zu umgehen.
Zitat:
- ist ihre angegebene Frist in Ordnung ?
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Für einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen, ja. Sie müssen diesen Vertrag ja nicht unterschreiben.
Zitat:
- ist die vermieterin (immo-dame) nicht verpflichtet mir eine gleichwertige WOhnung zu finden ?!
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Nein. Das wäre sie auch nicht im Falle einer ordentlichen Kündigung.
Zitat:
- wie kann ich mich falls ich hier abgezockt werde schützen ohne Rechtschutz ?
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In dem Sie diesen Aufhebungsvertrag
nicht unterschreiben. Dazu sind Sie nämlich nicht verpflichtet.