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Alt 19.04.2012, 09:56
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf

Zitat:
nach 9 Jahren muss ich leider weil die Tochter als Alleinerbin verkauft ausziehen.
Müssen Sie nicht.

Zitat:
- laut meinem Mietvertrag hab ich 9 Monate zeit ! ist das noch korrekt ???
Wenn Ihnen ordentlich (fristgerecht) gekündigt wird, korrekt. Dies versucht man mit einem Aufhebungsvertrag, der ja keine Kündigung darstellt, offensichtlich zu umgehen.

Zitat:
- ist ihre angegebene Frist in Ordnung ?
Für einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen, ja. Sie müssen diesen Vertrag ja nicht unterschreiben.

Zitat:
- ist die vermieterin (immo-dame) nicht verpflichtet mir eine gleichwertige WOhnung zu finden ?!
Nein. Das wäre sie auch nicht im Falle einer ordentlichen Kündigung.

Zitat:
- wie kann ich mich falls ich hier abgezockt werde schützen ohne Rechtschutz ?
In dem Sie diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Dazu sind Sie nämlich nicht verpflichtet.
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