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Alt 19.04.2012, 10:28
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Mietkaution Rückzahlung

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Zitat von perseus Beitrag anzeigen
Hallo,

da fällt mir als Neuling hier im Forum noch einen Frage ein:
Wann ist der Vermieter verpflichtet meine Kaution in Höhe von 550 Euro auszubezahlen ?!

LG
Össi
Wenn er bei Beendigung des Mietverhältnisses keinerlei Ansprüche mehr hat, umgehend. Umgehend heißt 3 - 5 Werktage.

Bestehen aber noch Ansprüche seitens des Vermieters hat er bis 6 Monate Zeit dies zu prüfen. Danach muß er über die Kaution abrechnen und begründen warum und wie viel von der Kaution noch zurückbehält.

Ansprüche können neben evtl. verdeckten Mängeln auch Mietrückstände und noch zu erstellende NK-Abrechnungen sein bei denen Nachzahlungen zu erwarten sind.
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