Zitat:
Zitat von perseus
Hallo,
da fällt mir als Neuling hier im Forum noch einen Frage ein:
Wann ist der Vermieter verpflichtet meine Kaution in Höhe von 550 Euro auszubezahlen ?!
LG
Össi
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Wenn er bei Beendigung des Mietverhältnisses keinerlei Ansprüche mehr hat, umgehend. Umgehend heißt 3 - 5 Werktage.
Bestehen aber noch Ansprüche seitens des Vermieters hat er bis 6 Monate Zeit dies zu
prüfen. Danach muß er über die Kaution abrechnen und begründen warum und wie viel von der Kaution noch zurückbehält.
Ansprüche können neben evtl. verdeckten Mängeln auch Mietrückstände und noch zu erstellende NK-Abrechnungen sein bei denen Nachzahlungen zu erwarten sind.