AW: Kündigungsfrist verkürzen
Wenn Sie die Bestätigung des Termins schriftlich haben, dann sollten Sie sich auch keine weiteren Sorgen machen.
Scheinbar steht ja auch der Bedarf im Vordergrund die Wohnung nahtlos weiterzuvermieten, weshalb ich einen Rückzieher der Vermieterin für unwahrscheinlich halte.
Mietrecht Einfach
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