Sie sollten auch einmal schauen, ob ihrem Mietvertrag eine Hausordnung beiliegt oder eine im Flur des Hauses aushängt. Auch auf diese können Sie sich berufen, denn hier sollten meist Ruhezeiten von 22 Uhr bis 7 Uhr geregelt sein.
Eine wiederholte Nichteinhaltung kann seitens des Vermieters auch zur Kündigung führen. Hier haben Sie nur keine Aktien drin, abgesehen davon den Vermieter immer aufs Neue zu informieren.
Schauen Sie doch auch noch einmal in diesen Artikel zum Thema Lärm und Lärmbelästigung im Mietrecht:
Der Lärm und die Lärmbelästigung- neues Mietrecht einfach erklärt
Mietrecht Einfach