Hallo,
da es zulässig ist, kleine Instandhaltungen an Versorgungsgeräten wie Wasser, Heizung, Gas, etc. dem Mieter zu überlassen, wird diese Reinigung in Ihr Aufgaben- und Kostengebiet fallen.
Mehr dazu können Sie auch hier nachlesen:
Reparaturen - Kleinreparatur und Instandhaltung - neues Mietrecht einfach erklärt
Mietrecht Einfach