Zitat:
Zitat von Ilona
Zwischen den schwer zugängigen Heizungsrippen ( oben mit Gitterabdeckung )
müßte mal eine Reinigung erfolgen. Ist das Sache des Mieters oder Vermieter?
Wer kennt sich genau aus? Danke
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Die Reinigung der Wohnung, u. a. der Heizkörper, ist Sache des Mieters.
Die Gitterabdeckung läßt sich übrigens abnehmen.