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Alt 30.03.2009, 14:45
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo isabel,

ich weiß nicht, inwieweit du dich schon in unserem Artikel zum Thema Mietrückstand schlau gemacht hast:
Mietrückstand und Mietschulden

Erst einmal ist zu prüfen, ob die fristlose Kündigung wegen Mietschulden rechtens ist. Hierbei gilt es, dass der Mieter mindestens 2 Monate mit der Höhe einer Monatsmiete in Verzug geraten sein muss.

Ist dies der Fall hast du leider schlechte Karten.

Dennoch kannst du mit dem Vermieter sicher einen Kompromiss eingehen, wenn er dazu bereit ist. Denn die Auszugsfrist von 14 Tagen kann unter Umständen verlängert werden, wenn dir ansonsten Obdachlosigkeit droht, du Schwanger bist oder ein anderer Härtefall in Frage kommt.

Mein Tipp an dich: Sprich mit dem Vermieter über das Problem und zahle möglichst schnell den Rückstand, damit Ihr eine Einigung erreicht und du ggf. mehr Zeit hast, dich nach einer neuen Bleibe umzusehen.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
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