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Zitat von Recht-Einfach
Wenn Sie eine Ausfahrt alternativ über den Bauernhof nutzen können, dann sollten Sie tatsächlich einmal das Gespräch mit dem Bauern über die geduldete Ausfahrt suchen! Vielleicht lässt sich hier ein Kompromiss finden.
Mietrecht Einfach
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Ja, wenn wir nicht vorher, als wir den Schnee dann räumen möchten, von Bauernfamilie geschimpft geworden waren (wir haben vor und nachher KEIN wort geäussert!). Wir sollten "unseren Schnee" (d.h den Schnee von etwa 25 meter über den Bauernhof) nicht auf dem Gründstück des Bauers legen sondern auf unsere "eigenem Gründstück". Unser "eigene" Grundstück würde überhaupt alle Schnee nicht räumen, weil das Grundstück für diese Menge Schnee zu klein ist. Ausserdem müssten wir in solchen Fall bis zu 25 meter lang mit dem Schnee laufen!
Wir meinen dass es ist die Sache des Vermieters uns die Leistungen im MV zu beeinhalten. Ob dass mit Hilfe von dem Nachbaren oder auf seinem eigenen Grundstück - egal! Er hat sich darauf vertraut dass der Nachbar uns über seinem Grundstück fahren lässt (und Schnee räumen lässt) aber danach hat der Nachbar die Passage Mittwochs vermietet (=blockiert) und unser Eigentümer 4 Stellplätze vermietet. Dabei sind ALLE Ausfährte auch blockiert worden.
Einar