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Alt 27.04.2012, 17:18
Micky1987 Micky1987 ist offline
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Standard AW: Reperatur der Einbauküche

Nun aber folgenedes dazu, soweit war ich zunächst auch, allerdings steht nun dort ausdrücklich das Wort mitvermietet!!! Das macht mich stutzig, außerdem ist ja nicht nachzuweisen ob nicht doch ein Teil des Mietbetrags für die Küche ist. Da dort nun steht ich soll ihm die Küche voll funktionstüchtig überlassen kann er doch nicht von mir verlangen Reparaturen an einer 20 Jahren akten Küche vornehmen zu lassen. Hatte auch schon einen Handwerker da, dieser teilte mir mit ist nichts mehr zu machen gibt für so alte Geräte keine Ersatzteile mehr. Könnte mir einen neuen Herd kaufen, den würde ich dann aber bei Auszug sofort mitnehmen...
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